Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Marion Pöschl
Angerweg 11
D-82418 Riegsee / Hagen (Germany)
Fon +49-(0)8841-4881255
Mail: info@marionpoeschl.com

– nachstehend „Coach“ bzw. „Veranstalter“ genannt –

Die nachfolgenden AGB´s gelten für die Webseite „www.marionpoeschl.com“ von Marion Pöschl (im Folgenden auch Auftragnehmer genannt).
Die Webseite dient zur Information der Nutzer über die Arbeit und die Angebote von Marion Pöschl.

Der Nutzer der Webseite schließt mit dem Anbieter einen Benutzervertrag über die Benutzung der Webseite.
Diese AGB regeln die diesbezügliche Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Marion Pöschl und dem Klienten gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen sind nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Nutzer der Website verpflichten sich, sich bei jedem Aufruf über möglichen Änderungen der ABG zu informieren, indem sie die ABG aufrufen.

Hinweise bezüglich Abmahnversuchen
Sollten der Inhalt oder die Gestaltung dieser Seiten Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitte ich, Marion Pöschl,  um eine diesbezügliche Nachricht ohne Kostennote.

Ich garantiere, dass zu Recht beanstandete Passagen oder Elemente unverzüglich entfernt oder korrigiert werden. Eine Einschaltung eines Rechtsbeistandes ist nicht erforderlich. Werden von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme Kosten ausgelöst, werde ich diese vollumfänglich zurückweisen und ggf. Gegenklage wegen der Verletzung der vorgenannten Bestimmungen einreichen.

 

Nachfolgend wird unterschieden in…

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching & Beratung

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare & Workshops

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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching & Beratung

1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Ich, Marion Pöschl – Naturpraxis – führe Coaching, Beratung und Seminare gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen.

Weitere Vereinbarungen sind für mich, Marion Pöschl nur verbindlich, wenn diese von mir schriftlich bestätigt werden.

1.2. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Coach und Berater Marion Pöschl (nachfolgend Auftragnehmer oder Coach genannt) und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber (nachfolgend auch Klient/Klientin genannt) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

Insbesondere schuldet Marion Pöschl nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die Entscheidung der Klientin/des Klienten) vor. Jede Entscheidung der Klientin/des Klienten ist eigenverantwortlich.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten des Auftragnehmers abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4. Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

1.5. Der Coach ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Coaching- bzw. Beratungsvertrages heranzuziehen.

1.6. Marion Pöschl erbringt ihre Coaching- bzw. Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.

1.7. Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

 

2.Vertragsabschluss

2.1. Mit der Beauftragung der Auftragnehmerin durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber (mündliche oder schriftliche Buchung eines Coachings oder einer Beratung; Anmeldung zu einem Seminar via Online-Anmeldeformular; schriftliche Buchung eines Coachings oder Seminars – auch per E-Mail) ist ein verbindliches Angebot abgegeben. Der Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Annahme dieses Angebots (Auftragsbestätigung) durch die Auftragnehmerin zu Stande.

2.2. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Beauftragung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches der Auftragnehmer für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn die Auftraggeberin/der Auftraggeber innerhalb dieser Frist dieses Angebot annimmt. Buchungen sind somit verbindlich.

 

3. Vergütung

3.1. Der Coach erhält für das Coaching das vereinbarte Stundenhonorar zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen MwSt. Die Abrechnung erfolgt je Einheit. Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechnung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden.

3.2. Reisekosten usw. trägt der Auftraggeber. Näheres hierzu wird in der Coaching-Vereinbarung geregelt. Hier können im Einzelfall auch Sondervereinbarungen getroffen werden. Aus der Coaching-Vereinbarung kann von dem Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern. Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen, sowie Absagen innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin (telefonische Terminvereinbarungen sollten bis zu einem Tag zuvor vom Klienten spätestens abgesagt werden) bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.

 

4. Absage eines Termins

4.1. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coaching-Partnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.

4.2. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens 2 Werktagen vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt.

 

5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

5.1. Marion Pöschl ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.

5.2. In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

 

6. Copyright


6.1. Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt.

6.2. Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein Marion Pöschl. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Marion Pöschl ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

 

7. Versicherungsschutz


7.1. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

7.2. Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Marion Pöschl.

7.3. Für die von Marion Pöschl durchgeführten Seminare, Workshops usw. gelten die AGB für Seminare.

 

8. Haftung


8.1. Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft.
Bei der Tätigkeit von Marion Pöschl handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.

8.2. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

 

9. Vertraulichkeit


9.1. Marion Pöschl verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

9.2. Darüber hinaus verpflichtet sich Marion Pöschl, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

 

10. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Marion Pöschl steht dem Klienten als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite; die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

 

11. Abgrenzung zur Psychotherapie


11.1. Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.

11.2. Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem gesunden Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.

11.3. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

 

12. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Riegsee / Hagen. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hagen, 05.01.2024  Marion Pöschl

 

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare & Workshops

 

1. Geltungsbereich

1.1.    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2.    Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1.    Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal 20 Teilnehmern besucht werden, sofern in der Seminarbeschreibung keine andere Zahl genannt wird. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird von dem Veranstalter in der Seminarbeschreibung bekannt gegeben.

2.2.    Die Seminare und Coachings sind professionelle Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen und dienen der persönlichen oder beruflichen Weiterentwicklung der Teilnehmer. Sie können eine Therapie nicht ersetzen. Jede Person nimmt in eigener Verantwortung an den Seminaren bzw. Coachings teil. Im Zweifel haben die Teilnehmer zuvor ärztlichen Rat einzuholen.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1.    Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Post-weg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2.    Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3.    Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter für gegenstandslos erklärt werden. Aufwendungen, die dem Veranstalter durch die Nichtteilnahme entstehen, sind diesem gegen Nachweis zu erstatten.

3.4.    Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines betrieblichen Gruppencoachings, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5.   Der Veranstalter behält sich vor, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6.    Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

 

4. Vertragsdauer und Vergütung


4.1.    Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2.    Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach dem in der Seminarbeschreibung genannten Seminarpreis.

Der Teilnehmer kann seiner Zahlungspflich nachkommen per…
– Überweisung
– Rechnung
– Barzahlung vor Ort

4.3.    Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten p.a. – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4.    Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5.    Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

 

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen


5.1.    Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2.    Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

 

6. Stornierung

6.1.    Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Stornierungen nach erfolgter Anmeldung mit Kosten verbunden sind.
Eine Stornierung von einer Veranstaltung bzw. eines Seminars ist nur dann rechtswirksam, wenn dies vorab schriftlich erfolgt.

6.2.    Kostenfreier Rücktritt von der Anmeldung ist möglich, wenn verbindlich ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Nach Beginn der fortlaufenden Ausbildung ist es nicht mehr möglich, Ersatzteilnehmer zu stellen. Andernfalls betragen die Stornokosten bei Abmeldung bis 15 Tage vor Seminarbeginn EUR 50,00, bei Abmeldung zwischen dem 14. und 5. Tag vor Seminarbeginn 50% der Seminargebühr, bei Absage ab dem 4. Tag vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen 100% der Seminargebühr.

6.3.    Jedem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Absage bzw. dem Nichterscheinen keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die oben vereinbarten Gebühren.

6.4.    Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht der Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt. Muss einem Teilnehmer aus wichtigem Grund gekündigt werden, bleibt seine Verpflichtung unberührt, den ggf. noch zu zahlenden Restbetrag zu entrichten. Eine Erstattung bereits für die Seminarteilnahme entrichteter Gebühren findet nicht statt.

6.5.    Der Veranstalter behält sich vor, ein Seminar zu stornieren, wenn sich nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben oder ein Dozent/Coach/Trainer wegen Krankheit verhindert ist. Die schon bezahlte Gebühr wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Zu weiteren Zahlungen ist der Veranstalter in diesem Fall nicht verpflichtet.

6.6.    Stornierung von Einzelcoachings: vereinbarte Einzelcoachings, die nicht einen Werktag vor dem vereinbarten Termin per Email an info@marionpoeschl.com abgesagt werden, werden voll berechnet, zuzüglich der anfallenden Raumgebühr in Höhe von EUR 35,00.

 

7. Allgemeine Teilnahmebedingungen

7.1.    Der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für seine Handlungen während des Seminars bzw. des Coachings und haftet uneingeschränkt für die durch ihn verursachten Schäden.Insbesondere ist er in jedem Stadium der Seminarübungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, dass er weder sich noch Dritte schädigt.

7.2.    Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

7.3.    Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

7.4.    Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

7.5.    Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

7.6.   Ein Teilnehmer, der sich in therapeutischer Behandlung (medizinisch oder psychologisch) befindet oder diese vor kurzem beendet hat, muss dies dem Veranstalter mitteilen und die Teilnahme an einem Seminar mit seinem jeweiligen Therapeuten absprechen.

7.7.    Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

7.8.    Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7.9.    Ton- und Videoaufnahmen bedürfen einer gesonderten Erlaubnis.

 

8. Verschwiegenheitspflicht

8.1.    Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle persönlichen Tatsachen und Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt geworden sind, auch und insbesondere bezüglich Dritter, Stillschweigen zu bewahren.

8.2.    Eine Haftung des Veranstalters für eine ggf. doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch Seminarteilnehmer ist ausgeschlossen.

 

9. Haftung

9.1.     Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

9.2.    Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

10. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieses Vertrages oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, bleibt dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Statt der ungültigen oder unvollständigen Klausel verpflichten sich die Parteien, eine Vereinbarung zu treffen, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt und etwaige Regelungslücken schließt.

 

11. Schriftformklausel
Beide Parteien erklären, weitere als die hier schriftlich niedergelegten Vereinbarungen nicht getroffen zu haben. Für eine etwaige Abänderung dieser Vereinbarung bedarf es der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.

 

Hagen, 05.01.2024                  Marion Pöschl